Die Praxis am Rumbach ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass die Kosten meiner Leistungen für gewöhnlich von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den Berufsgenossenschaften übernommen werden. In welcher Höhe eine Kostenerstattung erfolgt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag des Patienten ab. Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen zahlen die Psychotherapie in einer Privatpraxis nur in Ausnahmefällen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Private Krankenversicherung

In aller Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, die von psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird, von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Anzahl der Therapiestunden, die von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden, und die Höhe der Kostenerstattung richten sich nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags. Vor Aufnahme der Therapie empfiehlt es sich, sich bei Ihrem Krankenversicherer über die Kostenübernahme zu informieren.

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen zumeist anteilig die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der restliche Teil wird durch die private Krankenversicherung finanziert.

Berufsgenossenschaften

Sollte Ihr Wunsch, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, mit einem Arbeits- oder Wegeunfall zusammenhängen, übernehmen die Berufsgenossenschaften zumeist die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie bei der Berufsgenossenschaft über die Kostenübernahme in Ihrem Fall.

Selbstzahler

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Patient die Behandlungskosten nicht durch eine Krankenversicherung übernehmen lassen möchte oder kann. In diesem Fall ist es selbstverständlich auch möglich, die Kosten selbst zu tragen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Einige meiner therapeutischen Leistungen (z. B. Paartherapie, Kinderwunschberatung) sind ausschließlich Selbstzahlerangebote und deren Kosten werden nicht von externen Stellen übernommen.